Die Rechtschreibreform sorgt, obwohl sie schon seit über zehn Jahren in Kraft ist, für allerhand Missverständnisse. Ein weit verbreiteter Irrtum ist die Annahme, dass man die Bezeichnung des Firmen- oder Privatwohnsitzes „Strasse“ nennt. Die einzig richtige Schreibung lautet „Straße“ – es sei denn, man lebt und schreibt in der Schweiz, dort kennt man das „scharfe ß“ prinzipiell nicht.
Warum aus dem ß kein ss geworden ist
Der Fehler basiert auf der Vermutung, dass nach den neuen Rechtschreibregeln beide Varianten zulässig seien. Das ist schlicht und ergreifend falsch. Es gibt zwar Wörter, die in unterschiedlichen Schreibungen richtig sind – zum Beispiel so genannt und sogenannt oder Kannbestimmung und Kann-Bestimmung –, „Straße“ gehört allerdings nicht dazu. Denn die Schreibung des stimmlosen s-Lautes entscheidet sich an seiner Stellung und Umgebung innerhalb des Wortes. Grundsätzlich steht ein ß nach Verbindungen aus zwei Vokalen: außer, reißen, Preußen. Nach einem einzelnen kurzen Vokal ist ein ss die richtige Wahl: Fluss, Kuss, Masse, Kongress usw. Bei einem einzelnen langen Vokal liegt man aber mit ß richtig: Gruß, Maß, Fußball – oder eben: Straße.
Pragmatische Gründe für die Falschschreibung?
Von einigen meiner Auftraggeber höre ich als Argument, die eigene Straße als „Strasse“ anzugeben, sie seien eben international tätig. Folglich wollen sie amerikanischen oder chinesischen Kunden einen Buchstaben, der nicht so geläufig ist, in der Postadresse nicht zumuten. In diesem Fall, wie manchmal auch bei Produktnamen oder Claims, kann es sinnvoll sein, sich nicht an die Regeln der deutschen Rechtschreibung zu halten. Gerne berate ich Sie bei Abwägungen dieser Art! Nehmen Sie einfach Kontakt zu mir auf.
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